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Mofa
ab 15 JahreMofa oder Mofaroller bis 50 ccm Höchstgeschwindigkeit 25 km/h max. 1 Fahrer (Sozius ist nicht erlaubt) Voraussetzung- 6 Theorie Unterrichtsstunden
- 2 Fahrstunden
- Theoretische Prüfung für die "Mofa-Prüfbescheinigung"
Ausnahmen - Alle vor dem 01.04.1965 Geborene dürfen ein Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas keine Prüfbescheinigung.
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 | Fahrschule Gunter Rochow | 07303 - 902552 |