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Klasse BE Nur mit Klasse B ab 18 JahreKombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen. Bei Erwerb der BE nach dem 19.01.2013 darf die zul. Gesamtmasse der Kombination 7 t nicht mehr überschreiten.
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 | Fahrschule Gunter Rochow | 07303 - 902552 |