Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder wenn zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Voraussetzung
Führerscheinausbildung ab 16,5 Jahren möglich
Praktische Prüfung ab 17 Jahren
Voraussetzung für die Begleitpersonen
Vollendung des 30. Lebensjahres
seit mind. 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
max. 1 Punkt in Flensburg
Benennung der Begleitperson/en bei Antragsstellung