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Klasse AMab 16 JahreAuf besonderen Antrag auch schon ab 15 Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen). Ab 19.01.2013 auch 3 und 4 rädrige Fahrzeuge der ehemaligen Klasse S Ausnahmen der Klasse AM Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr genommen worden sind. Voraussetzungen - Theoretische und Praktische Prüfung
- 14 Theoriestunden
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 | Fahrschule Gunter Rochow | 07303 - 902552 |