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Klasse ABeinhaltet Klasse A1, A2, AM ab 20/24 JahreKrafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von mehr als 35 KW und kann erst nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung der A2 erworben werden. Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 24. Lebensjahr vollendet hat.
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 | Fahrschule Gunter Rochow | 07303 - 902552 |