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Führerscheine und Führerscheinklassen

 

Wenn Sie bereits 18 Jahre alt sind, können Sie für PKWs die Klasse B erwerben. Zur Grundausbildung gehören, neben der theoretischen und praktischen Ausbildung, die vorgeschriebenen Sonderfahrten.

Für die Motorraderlaubnis, Klasse A2, ist ebenfalls ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Die unbeschränkte Klasse A, kann ab 24 Jahren erworben werden. Damit können Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h gefahren werden. Die Grundausbildung mit Sonderfahrten ist auch hier vorgesehen.

Für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder gilt das Mindestalter von 16 Jahren. Die Mofaprüfbescheinigung  können Sie schon ab 15 Jahren erwerben.

Eine praktische und theoretische Prüfung ist in allen Klassen zu absolvieren (Ausnahme: Bei Klasse L und der Mofaprüfbescheinigung gibt es nur eine Theorieprüfung).

Beim Aufstieg vom A1 auf A2 bzw. von A2 auf A gibt es nur eine praktische Prüfung, wenn der Vorbesitz mind. 2 Jahre beträgt.

 

 

 

 

 

 

Fahrschule Gunter Rochow | 07303 - 902552